Die Beratungsstellen für sinnesbehinderte Menschen sind niedrigschwellige barrierefreie Hilfeangebote für Betroffene und deren Angehörige, Sorgeberechtigte und gesetzliche Betreuer/innen. Die qualifizierten und spezialisierten Mitarbeiter/innen sichern die elektronische und telefonische Beratung, die persönlichen Beratungen im häuslichen Umfeld der Ratsuchenden und in der Beratungsstelle/Außenstelle, unterstützen bei den Treffen der Selbsthilfegruppen, vermitteln Gebärdensprachdolmetscher/innen und unterstützen bei behördlichen und medizinischen Angelegenheiten. Die Beratungen beziehen sich auf grundsätzliche Ziele:
Die Beratung ist in allen Landkreisen durch die bestehenden Beratungsstellen und deren Außenstellen gesichert.
Die Barrierefreiheit der Beratungsstellen muss schrittweise sichergestellt werden – sie ist noch nicht überall realisiert.
Die Nutzung der Angebote in den Beratungsstellen ist für sinnesbehinderte Menschen unentgeltlich. Das ist nur möglich, weil die Träger der Beratungsstellen jährlich für ihre wichtige Arbeit Landes- und kommunale Zuwendungen erhalten.